Darf man terrassenüberdachung ohne genehmigung abreißen lippstadt
Technische aspekte und genehmigungspflicht
die bauordnung für das land nordrhein-westfalen (bauo NRW) regelt, wann bauvorhaben genehmigungspflichtig sind. Generell sind terrassenüberdachungen mit einer überdachten fläche von bis zu 30 m² oft genehmigungsfrei nach § 61 abs. 1 bauo NRW, sofern keine anderen öffentlich-rechtlichen vorschriften (z.B.
Bebauungsplan) entgegenstehen. Beim abriss einer solchen anlage ist keine separate genehmigung notwendig, solange die überdachung selbst nicht unter denkmalschutz steht oder andere spezifische auflagen bestehen. Die din 18300 "erdarbeiten - vob/c" ist relevant für fundamente, sollte aber beim reinen abriss einer bestehenden, nicht neu zu bauenden anlage in den hintergrund treten.
Dennoch ist es gut zu wissen, dass im bauwesen stets auf die standsicherheit und die bodenbeschaffenheit geachtet werden muss.
Dokumentation bei nachträglicher genehmigungspflicht
sollte ihre terrassenüberdachung wider erwarten doch einer genehmigungspflicht unterliegen oder falls sie nachträglich eine baugenehmigung beantragen müssen, ist eine sorgfältige dokumentation unerlässlich.
Dazu gehören:
- Fotos des aktuellen zustands
- Skizzen oder pläne der überdachung (sofern vorhanden)
- Nachweise über die bauausführung (falls vorhanden)