Abrissgenehmigung sichtschutzzaun altötting

Lokale vorschriften in altötting

für bau- und abrissvorhaben, auch im bereich von sichtschutzzäunen, sind die lokalen vorschriften der gemeinde altötting sowie die übergeordneten regelungen der bayerischen bauordnung (baybo) maßgeblich. Obwohl meine zulassung auf die bauo NRW basiert, gelten die prinzipien der sorgfaltspflicht und der einhaltung baurechtlicher bestimmungen bundesweit.

Prüfen sie unbedingt folgende unterlagen für den geltungsbereich in altötting:

  • flächennutzungsplan der stadt altötting: gibt aufschluss über die allgemeine bodennutzung.
  • bebauungsplan: kann spezifische vorgaben zur art, höhe und gestaltung von einfriedungen enthalten (z.B. Material, maximale höhe von 1,80 m im vorgartenbereich).
  • örtliche satzungen: insbesondere einfriedungssatzungen oder gestaltungsrichtlinien können relevant sein.
  • bayerische bauordnung (baybo): relevant für genehmigungsfreiheit (§ 57 baybo) oder genehmigungspflicht, abstandsflächen (§ 6 baybo) und verfahrensfragen.

    Ein sichtschutzzaun bis 1,80 m höhe ist in der regel genehmigungsfrei, muss aber abstandsflächen und nachbarrecht beachten. Größere oder speziell gestaltete zäune können genehmigungspflichtig sein.

es empfiehlt sich dringend, spezifische dokumente der stadt altötting, wie beispielsweise 'hinweise zu genehmigungsfreien vorhaben im stadtgebiet', direkt bei der baubehörde einzusehen oder auf der offiziellen webseite zu prüfen.

Ein bauherr in einer stadt in bayern erhielt ablehnung für einen zaun mit über 2,00 m höhe, da dieser die im bebauungsplan festgesetzte maximale einfriedungshöhe überschritt - prüfen sie stets die örtlichen regelungen.

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Technische anforderungen (din 18300, din en 1997-1)

die standsicherheit und dauerhaftigkeit eines sichtschutzzauns, ob neu errichtet oder durch den rückbau alter fundamente beeinflusst, hängt maßgeblich von einer fachgerechten planung und ausführung ab.

Hierbei spielen normen eine entscheidende rolle:

  • din 18300 (vob/c - erdarbeiten): diese norm regelt die ausführung von erdarbeiten, die sowohl beim rückbau alter fundamente (aushub, verfüllung) als auch bei der herstellung neuer fundamente für den sichtschutzzaun anfallen. Sie legt anforderungen an das lösen, laden, fördern, einbauen und verdichten von boden und fels fest.

    Der fachgerechte aushub bis zur frostfreien tiefe und die anschließende verfüllung sind dabei essentiell.

  • din en 1997-1 (eurocode 7 - entwurf, berechnung und dimensionierung von geotechnischen bauwerken): diese europäische norm ist für die geotechnische bemessung von bauwerken, einschließlich fundamenten, bindend.

    Sie fordert eine baugrunduntersuchung zur bestimmung der bodenkennwerte und zur festlegung der fundamentierungstiefe, insbesondere im hinblick auf die frosttiefe. In deutschland ist eine frostfreie gründungstiefe von mindestens 80 cm unter geländeoberkante (gok) für nichtbindige böden und bis zu 100 cm oder mehr für bindige böden wie lehm (je nach region und spezifischer bodenart) üblich, um frostaufbrüche zu verhindern.

auch wenn meine spezifische zulassung die bauo NRW betrifft, basieren die allgemeinen ingenieurtechnischen grundsätze auf den eurocodes, die in ganz deutschland und europa gültigkeit besitzen und bei der planung und ausführung herangezogen werden müssen.

Fundamenttypen und deren anforderungen

die wahl des fundamenttyps hängt stark von der zaunkonstruktion, den lasten (z.B. Windlast auf den zaun) und den bodenverhältnissen ab. Für einen sichtschutzzaun sind punkt- oder streifenfundamente üblich. carport genehmigungsfrei rheine
fundamenttyp mindesttiefe (unter gok) material kostenschätzung (pro pfosten/lfm)
punktfundament (für pfosten) mindestens 80 cm (frostfrei), bei bindigem lehmboden bis 100 cm beton c12/15 (bis c20/25 bei höheren lasten), ohne bewehrung (für einfache zäune) ca.

30-60 € pro fundamentloch (material + aushub), zzgl. Pfostenbefestigung

streifenfundament (für massive zäune/mauern) mindestens 80 cm (frostfrei), bei bindigem lehmboden bis 100 cm beton c12/15, ggf. Bewehrung (q-matten) bei längeren feldern oder schlechterem baugrund ca.

60-120 € pro laufendem meter (material + aushub), zzgl. Schalung

die tatsächliche tiefe ist stets nach din en 1997-1 und ggf. Einem baugrundgutachten zu bestimmen. Bei einem zaun mit geringer windlast auf tragfähigem, nicht bindigem boden sind 80 cm meist ausreichend.

Bei lehmböden sollten 100 cm nicht unterschritten werden.