Pool genehmigungsfrei amberg-sulzbach
Technische anforderungen (din 18300, din en 1997-1, bauo NRW)
die standsicherheit und dauerhaftigkeit ihres pools hängen maßgeblich von einer fachgerechten gründung ab. Die folgenden normen und vorschriften sind hierbei maßgebend:
Dies beinhaltet auch die anforderungen an die frostsicherheit.
Bei bindigen, wasserempfindlichen böden wie lehm ist eine gründung unterhalb der frosttiefe zwingend erforderlich, um frosthebungen zu vermeiden. Die regel-frosttiefe in deutschland beträgt mindestens 80 cm.
Dies entbindet jedoch nicht von der einhaltung der technischen baubestimmungen und der sicherstellung der standsicherheit.
Wichtige werte für die planung:
für die gründung auf bindigem boden (z.B. Lehm oder moräne), der in amberg-sulzbach vorkommen kann, sind folgende mindestanforderungen zu beachten:| fundamenttyp | mindesttiefe | material | kostenschätzung (material & arbeit) |
| streifenfundament (poolwand) | 80 cm (frostfrei) | beton c20/25, bewehrt mit 2x ø10 alle 20cm | 150 - 250 €/lfm |
| stahlbetonplatte (boden) | 15 - 20 cm | beton c25/30, bewehrt mit q188 (2-lagig) | 80 - 120 €/m² |
| sauberkeitsschicht | 5 - 10 cm | magerbeton c8/10 oder verdichteter schotter | 10 - 20 €/m² |
| drainage (optional, bei bedarf) | unter fundament-unterkante | drainagerohr dn 100, kiesfilter, geotextil | 30 - 50 €/lfm |
Häufige fehler beim poolbau
vermeiden sie diese fehler, die zu erheblichen schäden und kosten führen können:- fehlende drainage bei hohem grundwasser: hohes grundwasser kann zu auftrieb des pools oder zu wasserdruck auf die poolwände führen.
Ein bauherr in unbekannt erhielt ablehnung für eine nachträgliche genehmigung, da das baugrundgutachten ein hoch anstehendes grundwasser auswies und keine drainage vorgesehen war.
- unzureichende frosttiefe: besonders bei bindigen böden führt dies zu ungleichmäßigen hebungen und rissen im poolbecken. Die gründung muss mindestens 80 cm tief erfolgen.
- vernachlässigung des bodengutachtens: ein bauherr in unbekannt errichtete einen pool auf organischen bodenschichten ohne ausreichende verdichtung.
Dies führte zu massiven setzungsschäden am becken und den umliegenden terrassen. Prüfen sie stets den bodengutachten oder führen sie eine detaillierte baugrunduntersuchung durch.
- übersehen von abstandsflächen: auch genehmigungsfreie anlagen müssen die vorgeschriebenen abstandsflächen zu grundstücksgrenzen und anderen bauwerken einhalten.