Max breite terrasse oberhausen

Technische anforderungen (din 18300, bauo NRW, din en 1997-1)

die standsicherheit einer terrasse ist primär terrasse genehmigungspflichtig jüchen die korrekte gründung auf dem baugrund zu gewährleisten. Hierbei sind folgende normen und vorschriften maßgeblich:
  • bauo NRW (§12 standsicherheit, §17 bauprodukte): jedes bauwerk muss standsicher sein und die verwendeten bauprodukte müssen den technischen regeln entsprechen.
  • din en 1997-1 (eurocode 7) - geotechnik: diese norm regelt die grundlagen der bemessung von gründungen und ist entscheidend für die tragfähigkeit und gebrauchstauglichkeit der fundamente.

    Sie fordert eine detaillierte baugrunderkundung und -beurteilung.

  • din 18300 (vob/c) - erdarbeiten: diese norm ist zwar primär für erdarbeiten im hoch- und tiefbau relevant, liefert aber wichtige hinweise zu den anforderungen an den untergrund, wie z.B. Die einhaltung der frosttiefe (abschnitt 3.2.1, hier indirekt relevant für die frostfreie gründung).
für fundamente auf lehmboden in NRW ist eine mindesttiefe von 80 cm unter geländeoberkante zwingend erforderlich, um frosthebungen zu verhindern.

Fundamenttypen und bemessung

die wahl des fundamenttyps hängt stark vom baugrund, der belastung und der art der terrassenkonstruktion ab. Hier eine übersicht:
fundamenttyp mindesttiefe (NRW, lehmboden) material kostenschätzung (material & arbeitszeit)
punktfundament (für stützen) 80 cm unter gok beton c20/25, ggf.

Bewehrung b500b

ca. 200 - 350 eur/m³ fundamentbeton
streifenfundament (für massive ränder) 80 cm unter gok beton c20/25, ggf. Bewehrung b500b ca. 200 - 350 eur/m³ fundamentbeton
bodenplatte (auf sauberkeitsschicht) 15-20 cm platte, unterbau bis 80 cm unter gok beton c20/25, bewehrung b500b (q-matte), schottertragschicht ca.

150 - 280 eur/m² terrassenfläche (ohne belag)

schraubfundament (alternativ, nach statischer prüfung) tiefe nach tragfähigkeit, oft > 100 cm verzinkter stahl ca. 100 - 250 eur pro fundamentpunkt
hinweis zur tiefe: die angabe "80 cm unter gok" (geländeoberkante) ist die in NRW übliche mindestfrosttiefe.

Bei problematischen böden oder besonderen lasten kann eine größere tiefe oder spezielle gründungsmaßnahmen erforderlich sein.

Häufige fehler und fallstricke

als statiker sehe ich immer wieder ähnliche probleme, die unnötige kosten und ärger verursachen:
  • fehlende oder unzureichende drainage bei hohem grundwasser: dies führt zu wasserdruck unter der terrasse, frostschäden und durchnässung.

    Eine umlaufende drainage mit sickerkies und vlies ist oft unerlässlich.

  • unzureichende frosttiefe: wie bereits erwähnt, ist die einhaltung der mindestfrosttiefe von 80 cm in NRW entscheidend. Ein bauherr in unbekannt erhielt ablehnung wegen fehlender plinten, die nicht bis zur frosttiefe reichten - prüfen sie stets den bodengutachten oder führen sie eine einfache bodenprobe durch.
  • nicht ausreichend dimensionierte gründung bei weichem baugrund: sand, moorboden oder schlecht verdichteter auffüllboden erfordern größere fundamentquerschnitte oder gar eine tiefgründung.

    Eine einfache schätzung reicht hier nicht aus.

  • ignorieren von hanglagen: bei terrassen in hanglagen sind zusätzliche maßnahmen gegen abrutschen (z.B. L-steine, schwergewichtsmauern) und eine angepasste entwässerung notwendig.