Darf man terrasse ohne genehmigung bauen bielefeld

Technische anforderungen (din 18300, bauo NRW, din en 1997-1)

die standsicherheit ihrer terrasse ist auch bei einem verfahrensfreien bau von größter bedeutung. Hier sind die einschlägigen normen und vorschriften, die sie beachten müssen:
  • din 18300 (vob/c erdarbeiten): diese norm regelt die fachgerechte ausführung von erdarbeiten.

    Für fundamente bedeutet dies die richtige vorbereitung des baugrundes, das freihalten von frostschutzgrenzen und gegebenenfalls den austausch von nicht tragfähigem boden. Bei lehmboden ist eine fachgerechte verdichtung und drainage besonders wichtig, um setzungen und frostschäden zu vermeiden. Gemäß din 18300, abschnitt 3.2.1, sind die eigenschaften des anstehenden bodens zu berücksichtigen und der baugrund entsprechend vorzubereiten.

  • din en 1997-1 (eurocode 7 - geotechnische bemessung und überprüfung von bauwerken): dieser eurocode legt die prinzipien der geotechnischen bemessung von gründungen fest.

    Er fordert eine ausreichende tragfähigkeit und gebrauchstauglichkeit der fundamente. Bei einer terrasse sind dies oft einzel- oder streifenfundamente, die entsprechend den bodenverhältnissen dimensioniert werden müssen. Eine frosttiefe von mindestens 80 cm in der region NRW ist bei gründung im gewachsenen boden einzuhalten, um schäden durch bodenfrost zu verhindern.

  • bauo NRW (§63 standsicherheitsnachweis): als zugelassener sachverständiger für standsicherheit beurteile ich die tragfähigkeit von bauteilen.

    Auch wenn für verfahrensfreie bauvorhaben kein expliziter standsicherheitsnachweis bei der baubehörde eingereicht werden muss, sind sie als bauherr für die standsicherheit verantwortlich. Ein ausreichend dimensioniertes und frostsicher gegründetes fundament ist hierfür entscheidend.

Fundamenttypen und deren anforderungen bei lehmboden

lehmboden ist in bezug auf fundamente anspruchsvoll, da er wasserempfindlich ist, zu schwellen und schwinden neigt und bei frost zum sogenannten "heben" durch volumenvergrößerung des gefrorenen wassers führen kann.

Eine frostfreie gründungstiefe ist daher obligatorisch und bei lehmböden besonders kritisch.

fundamenttyp mindesttiefe (bei lehmboden in NRW) material kostenschätzung (pro einzelpunkt/lfdm)
punktfundament (plinthe) 80 cm (frostfrei gemäß din en 1997-1) beton c20/25, ggf.

Bewehrung, sauberkeitsschicht (magerbeton), drainage

ca. 80 - 150 €/punkt
streifenfundament 80 cm (frostfrei gemäß din en 1997-1) beton c20/25, ggf. Bewehrung, sauberkeitsschicht (magerbeton), drainage ca. 100 - 200 €/lfdm
plattenfundament (mit umlaufender frostschürze) 80 cm (umlaufende frostschürze) beton c20/25, bewehrung nach statischer erfordernis, kapillarbrechende schicht (kies/schotter), drainage ca.

150 - 300 €/m²

Häufige fehler beim terrassenbau in bielefeld

die praxis zeigt, dass bestimmte fehler immer wieder zu problemen und im schlimmsten fall zu kostspieligen nachbesserungen führen. Vermeiden sie diese:
  • unzureichende fundamenttiefe: eine gründung oberhalb der frostgrenze (in NRW mindestens 80 cm) führt unweigerlich zu frostschäden, rissen und ungleichmäßigen setzungen.

    Ein bauherr in bielefeld erhielt ablehnung seiner nachträglichen baugenehmigung für eine überhöhte terrasse, da die fundamente nicht frostsicher tief gegründet waren und die standsicherheit nicht gewährleistet war - prüfen sie stets die bodenbeschaffenheit und die notwendige frosttiefe.

  • fehlende oder unzureichende drainage: insbesondere bei bindigen böden wie lehm pool abstand nachbar asslar sich wasser unter der terrasse sammeln und frostschäden oder vernässung verursachen.

    Ohne eine effektive drainage (z.B. Kiesschicht, drainagerohr in sickerkies) kann dies zu fundamentsetzungen und feuchtigkeitsproblemen führen.

  • nichtbeachtung der abstandsflächen: auch verfahrensfreie terrassen müssen die vorgeschriebenen abstandsflächen zu den nachbargrundstücken einhalten (§6 bauo NRW). Eine überschreitung führt zu baurechtlichen konflikten und kann zum rückbau führen.
  • mangelnde qualität des unterbaus: ein unzureichend verdichteter oder ungeeigneter unterbau unter dem fundament oder dem terrassenbelag führt zu ungleichmäßigen setzungen und schäden am belag.

    Hier ist eine sorgfältige schichtung mit kapillarbrechendem material und ausreichender verdichtung essenziell.

  • überschreitung der verfahrensfreien maße: eine terrasse, die die in §62 bauo NRW genannten maße (z.B. >30 m² grundfläche oder >1 m höhe über gelände) überschreitet, ist genehmigungspflichtig. Ein bau ohne erforderliche genehmigung stellt dann eine ordnungswidrigkeit dar und kann hohe strafen nach sich ziehen, schlimmstenfalls sogar einen rückbau erfordern.